Spätestens nach dem schriftlichen Teil Ihrer Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden Sie sich neben der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung damit auseinandersetzen, was alles vor und mit der Anwaltszulassung verbunden ist.
Entscheiden Sie sich für die Mitgliedschaft bei der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V..
Der Verein Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. setzt sich seit 1966 für die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder ein. Dazu gehört es z. B. einmalige Versicherungskonditionen mit unseren Gruppenversicherungspartnern für Sie zu verhandeln. Der Weg zur Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. lohnt sich.
Mit Beitritt in unseren Verein erhalten Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Pflichtversicherung nach § 51 BRAO, welche Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft ist, zu einmalig guten Konditionen.
Wir haben für Sie für die ersten drei Jahre mit Beginn Ihrer Anwaltszulassung sehr gute Bedingungen ausgehandelt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, Ihnen Einzelheiten zum Angebot mitteilen zu können.