Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

Gruppenunfallversicherung

Als Service für unsere Mitglieder besteht ein Exklusivvertrag mit dem Rheinischen Versicherungskontor zur privaten Gruppenunfallversicherung.

Unfallversicherung

Noch ein allgemeiner Hinweis zur Unfallversicherung: Wer freiberuflich tätig ist, also nicht in einem Angestelltenverhältnis steht und daher nicht bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert ist, sollte sich gegen Risiken, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt, freiwillig versichern bei der:

Verwaltungsberufsgenossenschaft, 22281 Hamburg

Der Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist Rechtsmaterie.

Der Rechtsanwalt (RA) ist Organ der Rechtspflege und zeichnet sich durch besondere Zuverlässigkeit aus. Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) bringt ein hohes technisches Know-How mit. Er muss IT-Techniken beherrschen und deren richtigen Einsatz bewerten können. Ihre Chance liegt in der Spezialisierung und Abgrenzung zu nichtjuristischen Datenschutzbeauftragten. Als Mitglied der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. erhalten Sie ein beitragsreduziertes führendes Sonderkonzept zur Haftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte.




Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.rhvk.info/selbsthilfe
Rheinisches Versicherungskontor e. K.
Tel.: 02102-70 90 77

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Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

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80333 München
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